AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Optimo Service AG, Winterthur. Bereich: Interfer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf sowie für die Erbringung von Dienstleistungen und für die Beschaffung von Rohmaterial durch Interfer ein Bereich der Optimo Service AG, nachstehend „Interfer“ genannt. Sie kommen für alle Lieferungen dieses Geltungsbereichs von Interfer an Kunden zur Anwendung.
2. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, werden die erbrachten Leistungen sowie besondere Wünsche hinsichtlich Versands, Verpackung, Transport und Versicherung nach den Preisansätzen von Interfer in Rechnung gestellt. Legierungs-, Schrott- und Energiezuschläge sowie Steuern, Zölle oder andere gesetzliche Abgaben, Transportkosten und Versicherungsprämien gehen, sofern nicht anders vermerkt, zu Lasten des Bestellers.
Preise in Preislisten und Katalogen sowie Zuschläge sind freibleibend. Interfer behält sich vor, diese ohne vorherige Ankündigung entsprechend den Markt- und Währungsverhältnissen anzupassen.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, rein netto in Euro (EUR), exklusive Mehrwertsteuer und ohne weitere Zuschläge.
3. Offerten
Alle Angaben und Preise in Offerten sind unverbindlich und freibleibend, bis eine schriftliche Auftragsbestätigung von Interfer erfolgt. Angebote sind nicht bindend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4. Bestellung und Leistungsumfang
Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung werden ausschliesslich durch den schriftlichen Auftrag des Kunden oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Interfer definiert.
Diese Bedingungen sind für den definierten Geltungsbereich verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, soweit sie durch Interfer ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
5. Handhabung von Rohmaterial
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Rohmaterial durch Interfer mit Magnethebemitteln bewegt, mit handelsüblichen Kühlschmiermitteln verarbeitet und mit handelsüblichen Markierfarben, Klebeband oder Etiketten beschriftet werden.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten für die Herstellung von Stangenabschnitten die Längenabmasse nach DIN ISO 2768-1, Toleranzklasse v (sehr grob).
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch einen vom Unternehmen beauftragten Speditionspartner. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
6.2 Die Lieferfristen sind unverbindlich. Betriebsstörungen im Lieferwerk oder auf dem Transport, behördliche Massnahmen sowie aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat (force majeure), berechtigen Interfer, entweder die Lieferfrist zu verlängern oder einvernehmlich vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche daraus resultierende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung entgegenzunehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für die Lagerung und den erneuten Zustellversuch.
7. Beanstandung, Mängelrüge
Die gelieferte Ware ist bei Empfang, in jedem Fall jedoch vor einer eventuellen Verarbeitung, durch den Kunden zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich Material, Gewicht oder Stückzahl sowie Mängelrügen bezüglich der Beschaffenheit der Ware sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich an Interfer mitgeteilt werden und eine Prüfung der beanstandeten Ware vor Ort möglich ist.
Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren, d.h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. In diesem Fall muss der Besteller die Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich reklamieren, jedoch spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
8. Haftung
Im Falle von berechtigten Beanstandungen oder Mängelrügen verpflichtet sich Interfer, entweder die Mängel zu beheben oder die gelieferte Ware gegen mangelfreie Ware auszutauschen oder die mangelhafte Ware zurückzunehmen und dem Kunden eine Gutschrift für den Materialwert zu erteilen.
Bei Handelswaren treten die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Lieferanten oder Hersteller an die Stelle der Gewährleistungspflicht von Interfer. Interfer tritt diese Ansprüche an den Kunden ab und ist damit von jeglicher eigenen Haftung befreit.
Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängeln der Ware verjähren in jedem Fall spätestens zwei Jahren nach der Verladung der Ware zum Transport an den Kunden.
Dem Kunden stehen im Zusammenhang mit einer nicht ordnungsgemässen Erfüllung des Vertrages seitens Interfer (Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Verzug) keine anderen Rechte zu als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung für alle weiteren Schäden, insbesondere aber nicht ausschliesslich für Mängelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie entgangenen Gewinn, wird in vollem Umfang ausgeschlossen.
9. Transport
Der Transport der Ware erfolgt stets auf Risiko des Bestellers. Transportschäden sind sowohl dem Lieferanten als auch dem Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um etwaige Ansprüche geltend machen zu können. Der Besteller hat die Pflicht, die Ware bei Erhalt sorgfältig zu prüfen und etwaige Schäden umgehend zu dokumentieren.
10. Normen
Soweit anwendbar gelten die einschlägigen Normen (z.B. ISO, CEN, DIN, VSM, SIA, etc.) für die Beschaffenheit der Ware, Mass- und Mengentoleranzen und dgl.; hinzu kommen allenfalls geltende Handels Usanzen. Spezielle Bedingungen der Lieferwerke oder der Zwischenhändler bleiben vorbehalten.
11. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, wird monatlich Rechnung gestellt. Alle geschuldeten Beträge sind vom Besteller innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu zahlen.
Ist der Kunde in Verzug, ist Interfer berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlung zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Bestellungen zurückzutreten, zudem ist Interfer berechtigt, zusätzliche Mahngebühr und Verzugszins zu berechnen.
Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.
12. Datenschutz
12.1 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt.
12.2 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen und kann die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
13. Gültigkeit
Es gilt die jeweils letzte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und als Gerichtsstand gilt für beide Parteien ausschliesslich der Sitz von Interfer in Winterthur. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
Winterthur, Februar 2025
Interfer
Optimo Service AG
Technologiestrasse 10
CH-8404 Winterthur
Ein Bereich der Optimo Group